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DER KONSTRUKTEUR 11/2017

DER KONSTRUKTEUR 11/2017

SPECIAL

SPECIAL MASCHINENSICHERHEIT EINE NORM HINTERFRAGT Im Juni vergangenen Jahres wurde die überarbeitete Norm DIN EN ISO 13849-1 veröffentlicht. Die Redaktion hat im Gespräch mit dem Experten für Maschinensicherheit Siegfried Wolf von der K.A. Schmersal GmbH & CO. KG nachgefragt, wie sich die Änderungen bzw. Ergänzungen für Maschinenbauer auswirken. 96 DER KONSTRUKTEUR 11/2017

MASCHINENSICHERHEIT Herr Wolf, was ist Ihr Aufgabenbereich bei Schmersal? Seit einigen Jahren leite ich das Schulungszentrum der K.A. Schmersal GmbH & Co. KG. Mit unserer Tec.Nicum Academy bieten wir ein umfangreiches Schulungs- und Seminarangebot zum Thema der Maschinen- und Anlagensicherheit an. Dies sowohl zur Weiterbildung unserer Mitarbeiter, als auch als offenes Seminarprogramm für externe Teilnehmer an in zwischen fünf Schulungsstandorten in Deutschland. Zudem bin ich seit 2017 verantwortlich für die Dienstleistungssparte Tec.Nicum Consulting. Unter der im Markt bekannten Bezeichnung Tec.Nicum haben wir im Jahr 2016 die Dienstleistungssparte der Schmersal Gruppe neu aufgestellt. Getreu unserem Motto „Excellence in Safety" bieten wir unseren Kunden eine kompetente, aber produkt- und herstellerneutrale Beratung und Unterstützung für eine normen- und vorschriftenkonforme Gestaltung von Maschinen- und Anlagen an. Hat Ihnen die überarbeitete Norm DIN EN ISO 13849-1 die Arbeit erleichtert? Da wir im Rahmen unserer Schulungen und Beratungsdienstleitungen in der Regel ohnehin mit immer neuen Situationen und Problemstellungen konfrontiert werden, hat die überarbeitete Norm auf unsere tägliche Arbeit insofern Einfluss genommen, als dass wir uns zahlreichen neuen Fragestellungen gegenüber sehen. Wir befinden uns im Tec.Nicum ohnehin nicht in der luxuriösen Situation, dass wir uns einen eigenen betrieblichen Standard erstellen konnten, den wir immer wieder aufs Neue anwenden. Letztendlich kommt der Kunde mit seinen Anforderungen und den damit einhergehenden individuellen Problemstellungen auf uns zu und möchte, dass wir ihm bei deren Lösung helfen. Insofern kann ich nur sagen, dass unsere Arbeit durch die revidierte Fassung vielfältiger, aber nicht unbedingt einfacher geworden ist. Neu ist, dass bei der Festlegung des erforderlichen Performance- Levels die Eintrittswahrscheinlichkeit eines Gefährdungsereignisses berücksichtigt werden kann. Was bewirkt dies im Einzelfall? Wird die Eintrittswahrscheinlichkeit eines Gefährdungsereignisses als niedrig eingestuft, so kann der erforderliche Performance Level (PLr) künftig unter gewissen Umständen um einen Level herabgesetzt werden. So verlockend dies für den Anwender der Norm auch klingen mag, so muss er aber dennoch berücksichtigen, dass die Anwendung dieser neuen Option ausschließlich auf Grundlage einer belastbaren und vor allem dokumentierten Begründung erfolgen sollte bzw. muss. Für die Begründung der Entscheidung können beispielsweise Zuverlässigkeitskennwerte oder die Unfallgeschichte vergleichbarer Maschinen und Anlagen herangezogen werden. Bei der Argumentation über die Unfallkennzahlen muss jedoch berücksichtigt werden, dass sich diese Unfälle auf sich bereits in Betrieb befindliche Maschinen (inkl. der umgesetzten Schutzmaßnahmen) beziehen. Niedrige Unfallzahlen an vergleichbaren Maschinen oder Anlagen müssen also eher als Bestätigung der Wirksamkeit der getroffenen Maßnahmen gesehen werden und nicht als Argument für die Herabsetzung des PLr an der eigenen Konstruktion. Darüber hinaus handelt es sich hierbei um eine Kann-Option und diese sollte wohlüberlegt angewendet werden. Entschließt sich der Anwender dazu, diese Möglichkeit für sich nicht in Anspruch zu nehmen, so kann er dieses bedenkenlos tun. Was bedeutet die Änderung der Definitionen der Begriffe „Gefährdungssituation“ und „Betriebsart mit hoher Anforderungsrate oder Betriebsart mit kontinuierlicher Anforderung“ für den Maschinenbauer in der Umsetzung? Durch die Änderung bzw. Aufnahme der beiden Definitionen wurde der Anwendungsbereich dieser Norm deutlicher umrissen und klar abgegrenzt. Demnach gilt die Norm nur für SRP/CS (Safety-related Parts of Control Systems) mit hoher Anforderungsrate und kontinuierlicher Anforderungsrate. Dies bedeutet, dass die entsprechende Betriebsart häufiger als einmal pro Jahr angefordert wird. GRUNDSÄTZLICH GEHE ICH SCHON DAVON AUS, DASS MIT DER ÜBER- ARBEITUNG DER NORM ANLAGEN BESSER AUF DIE TATSÄCHLICHEN SICHERHEITSANFORDERUNGEN AUSGELEGT WERDEN KÖNNEN