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DER KONSTRUKTEUR 4/2017

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AUTOMATISIERUNGSTECHNIK

AUTOMATISIERUNGSTECHNIK "MASCHINEN- UND RECHTSSICHERHEIT BEGINNEN BEREITS IN DER KONSTRUKTION" Andreas Hoffhaus, Safety-Experte bei Phoenix Contact Als Bestandteil des weitreichenden Seminar-Portfolios im Bereich der funktionalen Sicherheit für Maschinenhersteller und -betreiber bietet Phoenix Contact ein exklusives Tagesseminar „Maschinen- und Rechtssicherheit“ an. Ein Rechtsanwalt stellt die Anforderungen der für Maschinenhersteller und -betreiber geltenden Rechtsvorschriften vor. Nach jedem Abschnitt erläutert ein zertifizierter Safety-Experte die praktische Umsetzung der entsprechenden Vorgaben. www.DerKonstrukteur.de 02 Qualitätssichernde Prüfaktivitäten vermeiden sicherheitstechnische Mängel 02 INSTRUKTIONSPFLICHT In einigen Fällen wird es für den Hersteller unmöglich – oder unzumutbar – sein, die Maschine so zu konstruieren und zu fertigen, dass sie im Hinblick auf sämtliche Verwendungsmöglichkeiten und auch den vorhersehbaren Fehlgebrauch gefahrlos zu benutzen QUALITÄTSSICHERNDE PRÜFAKTIVITÄTEN VER­ MEIDEN SICHERHEITSTECHNISCHE MÄNGEL ist. Es bleibt also ein gewisser (Rest-)Gefahrenbereich. Der Hersteller hat hier die Pflicht, die Risiken durch eine entsprechende Gebrauchsinformation als auch Warnungen und Produktkennzeichnungen zu minimieren. Handelt es sich um eine Maschine im Sinne der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, muss ihr zwingend eine Betriebsanleitung beiliegen. Der Inhalt der Anleitung umfasst beispielsweise Informationen zum bestimmungsgemäßen Einsatz sowie Warnhinweise in Bezug auf Gefährdungen. Ein Großteil der hierfür erforderlichen Daten ergibt sich aus den Ergebnissen einer fachlich fundierten Risikobeurteilung. PRODUKTE UND ANWENDUNGEN "UNTERNEHMEN UND FÜHRUNGSPERSONEN DROHEN IM PRODUKT­ HAFTUNGSFALL HOHE FINANZIELLE SCHÄDEN" Carolin Becker, Wirtschaftsjuristin, Reusch Rechtsanwälte Bei der Inverkehrgabe einer Maschine müssen weitgehende nationale und internationale Bestimmungen bezüglich der Produktsicherheit beachtet werden. Für Schäden durch nicht konforme Produkte haftet in der EU der verantwortliche Wirtschaftsakteur – in der Regel der Hersteller. Risikoanalysen und -management sind somit zwingend durchzuführen und zu dokumentieren, da Unternehmen und Führungspersonen nach ständiger Rechtsprechung im Produkthaftungsfall hohe finanzielle Schäden drohen. www.DerKonstrukteur.de PRODUKTBEOBACHTUNGSPFLICHT Nach der Bereitstellung der Maschine auf dem Markt unterliegt der Hersteller der sogenannten Produktbeobachtungspflicht. Er muss die Maschine somit nach der Inverkehrgabe hinsichtlich unbekannt gebliebener schädlicher Eigenschaften im Auge behalten und sich über sonstige – eine Gefahrenlage schaffende – Verwendungsformen informieren und gegebenenfalls erforderliche Maßnahmen ergreifen. Diese Pflicht kann der Hersteller in der Praxis durch ein entsprechendes Reklamationsmanagement – durch Kundenrückmeldungen oder Mängelrügen durch den Abnehmer – erfüllen. Darüber hinaus sind die Hersteller zur aktiven Beobachtung verpflichtet. Dieser Pflicht kann z. B. durch die Entnahme von Stichproben oder die Inspizierung von vergleichbaren auf dem Markt angebotenen Produkten nachgekommen werden. Unabhängig von der Informationsquelle sollten die gewonnenen Erkenntnisse durch einen angemessenen Risikomanagementprozess ausgewertet werden, um bei Bedarf angemessene Maßnahmen ableiten zu können. Die Meldung von Fehlanwendungen durch Maschinenbediener könnte z. B. dazu führen, dass zukünftige Risikobeurteilungen der Maschinen diesem Umstand unter dem Aspekt der „vorhersehbaren Fehlanwendung“ Rechnung tragen. Unter Umständen ergeben sich daraus aber auch konstruktive oder instruktive Maßnahmen für die jeweilige Maschine. RISIKOBEURTEILUNG Um mögliche Gefährdungen oder Risiken, die von einer Maschine ausgehen, erkennen und bewerten zu können, ist der Hersteller gemäß der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG verpflichtet, eine Risikobeurteilung durchzuführen. Daraus resultieren dann alle gegebenenfalls notwendigen Maßnahmen im Hinblick auf die Konstruktion, Fabrikation und Instruktion. Das Verständnis für die Zusammenhänge von rechtlichen Vorgaben und von deren prozesstechnischer unternehmensspezifischer Realisierung ist maßgeblich für den Unternehmenserfolg. Durch geeignete Prozesse lassen sich die relevanten Anforderungen effizient umsetzen und die Haftungsrisiken für das Unternehmen minimieren. Dazu sind jedoch ausreichende Kenntnisse der entsprechenden rechtlichen Anforderungen unabdingbar. Bilder: Phoenix Contact www.phoenixcontact.de 74 DER KONSTRUKTEUR 4/2017

AUTOMATISIERUNGSTECHNIK SERVOUMRICHTER JETZT MIT POWERLINK-SCHNITTSTELLE Baumüller bietet seine Servoumrichterfamilie „b maXX“ ab sofort mit zertifizierter Powerlink-Schnittstelle an. Die Umrichterreihen 2500, 3300, 4400 und 5000 wurden kürzlich von der EPSG als konform mit den Powerlink-Spezifikationen ausgezeichnet. Mit dieser Implementierung in die Regler- und Umrichterbaureihe bietet der Hersteller einen weiteren perfomanten Feldbus an. Damit unterstützt er neben seinem Hausbus Ethercat auch Powerlink und Standard-Ethernet sowie weitere Feldbussysteme wie Sercos, EtherNET/IP, CANopen, ProfiNet IRT und Varan. Mit der Umrichtergeneration „b maXX 5000“ will der Hersteller Maßstäbe setzten. Die konsequente Weiterentwicklung der b-Baureihe in Richtung Anreihtechnik überzeugt durch hochperformante Leistungsteile in den Kühlarten Luft und Wasser jeweils mit Standard- und Durchsteckkühlung und Cold Plate, flexible Erweiterbarkeit sowie Anbindung an ein durchgängiges Kommunikationskonzept. Mit diesen Umrichtern und Reglern im Leistungsbereich von 1 bis 315 kW lassen sich sowohl standardisierte als auch komplexe Automatisierungslösungen realisieren. www.baumueller.de MINI-INDUSTRIE-COMPUTER ZERTIFIZIERT FÜR „MICROSOFT AZURE FOR IOT“ Der smarte Mini- Industrie-Computer Mica von Harting ist jetzt auch für die Funktionsfähigkeit mit der Azure Cloud von Microsoft zertifiziert. Microsoft erhebt mit der Zertifizierung einen gewissen Anspruch an Endgeräte, die mit Microsoft-Azure-Diensten arbeiten. Mica hat eine Reihe spezieller von Microsoft bereitgestellter Tests durchlaufen, um die Funktionsfähigkeit der Hardware zu evaluieren. Mit den von Microsoft validierten Ergebnissen erfüllt Hartings Linux-basierte modulare Plattform aus offener Hard- und Software die Anforderungen des „Microsoft Azure Certified for IoT“-Programms. Dieses Programm soll helfen, IoT-Projekte mit Azure zu beschleunigen, indem ein Set an verfügbaren Sensoren und Geräten bereitsteht, die auf Benutzerfreundlichkeit und Kompatibilität mit der Azure IoT Suite getestet worden sind. Mit Azure stellt Microsoft eine Sammlung integrierter Clouddienste bereit, um Anwendungen über ein globales Netzwerk aus Rechenzentren zu erstellen, bereitzustellen und zu verwalten. Für größere Aufmerksamkeit sorgt der Microsoft Konzern seit kurzem mit Azure Deutschland. Diese Azure-Instanz garantiert, dass sich sämtliche Kundendaten sowie die zugehörigen Anwendungen ausschließlich in deutschen Rechenzentren befinden. www.harting.de Sicherheitstechnik für d en Maschinenbau www.euchner.de Transpondercodierte Sicherheitsschalter CTP mit Zuhaltung Zuhaltekraft 2600 N Robustes Gehäuse mit Metallkopf Bis zu 3Bedienelemente integrierbar Reihenschaltung von bis zu 20 Geräten Geeignet für explosionsgefährdete Bereiche Höchste Sicherheit, Kategorie 4/PL e Manipulationssicher Optional mit bistabiler Zuhaltefunktion HANNOVER MESSE 24.-28.04.2017·Halle 9/Stand D16 INTERPACKDÜSSELDORF 04.-10.05.2017·Halle 18/StandG09 EUCHNER GMBH+CO.KG I KOHLHAMMERSTRASSE 16 I 70771 LEINFELDEN-ECHTERDINGEN I 0711 7597-0 I INFO@EUCHNER.DE